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Home Sankt Georgen Thesenzettel Kirchenrecht Letzte Aktualisierung dieser Seite: 31. Oktober 2006

Thesenzettel für das Kirchenrecht

(31.10.2006)


  1. Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen
     
    1. Das kanonische Recht und die Kanonistik; die Verpflichtungskraft kirchenrechtlicher Normen; die theologische Begründung des Kirchenrechts; die Geschichte des Kirchenrechts; die Quellen des geltenden Rechts; das Kirchenrecht anderer Konfessionen; der CIC/1983; Besonderheiten im Recht der katholischen Ostkirchen
    2. Allgemeine Normen (cc. 1-196); die Rechtsprechung
       
  2. Buch II des CIC: Das Volk Gottes
     
    1. Die Gläubigen (Kleriker und Laien) (cc. 204-293)
    2. Die hierarchische Verfassung der Kirche (cc. 330-572)
    3. Vereinigungen von Gläubigen (cc. 294-329, 573-730)
       
  3. Sakramentenrecht (außer Eherecht)
     
    1. Allgemeine Bestimmungen über die Sakramente (cc. 834-848)
    2. Die Initiationssakramente (cc. 849-958) sowie die Konversion
    3. Das Bußsakrament (cc. 959-997); die Rekonziliation Ausgetretener; die Krankensalbung (cc. 998-1007)
    4. Das Sakrament der Weihe (cc. 1008-1054)
       
  4. Eherecht
     
    1. Die Ehelehre der Kirche, die Unauflöslichkeit der Ehe, die rechtliche Zuständigkeit für die Ehe (cc. 1055-1062, 1141)
    2. Die Ehefähigkeit (cc. 1073-1096)
    3. Der Ehewille (cc. 1097-1103)
    4. Die Eheschließungsform (cc. 1104-1123, 1127)
    5. Die Ehevorbereitung (cc. 1063-1072, 1124-1126)
    6. Die Trennung der Ehepartner, die Auflösung und Nichtigerklärung der Ehe (cc. 1142-1155)
    7. Die Gültigmachung der Ehe (cc. 1156-1165)
       
  5. Religion und Religionsgemeinschaften im staatlichen Recht
     
    1. Grundlagen des Verhältnisses von Staat und Religion (Modelle, Lehre der Kirche, Geschichte, geltende Rechtsquellen)
    2. Grundmerkmale des deutschen Religionsrechts (Religionsfreiheit, Neutralität und Parität, Selbstbestimmungsrecht, Körperschaftsstatus)
    3. Einzelne religionsrechtliche Themen: Personenrecht, finanzielle Angelegenheiten der Kirche, Schule und Religionsunterricht, kirchliche Hochschulen und Theologische Fakultäten, Kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht, Religion im Europäischen Recht
       

Hinweise zu den Prüfungen:

  • Der Fachabschluß "Kirchenrecht" umfaßt die Bereiche I bis V, sofern nicht Teile davon bereits durch einen sbL abgedeckt wurden.
  • Die Bereiche I, II, III und V entsprechen einstündigen Vorlesungen. Zwei dieser Bereiche zusammen ergeben den Stoff eines sbL.
  • Der Bereich IV entspricht einer zweistündigen Vorlesung. Er umfaßt für sich allein den Stoff eines sbL.